![]() Der Bauherr überträgt dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Leistungen: * Beraten beim Erstellen der Vorankündigung an das Landesamt für Gesundheitsschutz und technische Sicherheit * Koordinieren der SiGe - Belange zwischen allen Beteiligten bei der * Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Werkplanung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte, dabei Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten * Ausarbeiten des SiGe - Planes * Feststellen von Wechselwirkungen zu betrieblichen Tätigkeiten * Mitwirkung bei der Ausarbeitung der Baustellenordnung * Vorüberlegungen zur Baustelleneinrichtung und Hinwirken auf die Berücksichtigung zugehöriger Maßnahmen * Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen und Wartungselemente * Überprüfen der Umsetzung des SiGe - Planes in den Planungsunterlagen und laufendes Anpassen des SiGe - Planes * Hinwirken auf die Aufnahme des SiGe - Planes und anderer sicherheitsrelevanter Elemente (Bauablaufplan, Baustellenordnung) in die Ausschreibungsunterlagen * Hinwirken auf das richtige Erstellen der Leistungsbeschreibungen aus der Sicht des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes, der Formulierung der Leistungen * Beraten des Bauherrn hinsichtlich der Terminplanung bei der Festlegung angemessener Ausführungszeiträume für Maßnahmen im Rahmen der SiGe - Koordination * Mitwirken bei der Vergabe, insbesondere Prüfen von Angeboten auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit angebotener Leistungen im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz * Vorbesprechungen mit allen Auftragnehmern und ihren Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten; Aufforderung zur Abgabe der Arbeitsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen; Vergleich mit dem SiGe - Plan, dem Bauablaufplan und anderen Unterlagen; Prüfung , erforderlichenfalls Veranlassung von Änderungen/Ergänzungen, nötigenfalls Fortschreiben des SiGe - Planes
Der Bauherr überträgt dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Leistungen: * Aushängen und Aktualisieren der Vorankündigung an der Baustelle * Kontrolle der Einhaltung der Baustellenordnung * Erfassen der Firmen, Aktualisieren der Liste der Ansprechpartner für die Planung und Ausführung (der "Beteiligten") und Bekanntmachung dieser Liste * Regelung des Zugangs zur Baustelle (befugte Personen) in Abstimmung mit der Bauleitung * Mitwirken bei der Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten z. B. durch Abgrenzen und Beschildern der Baustelle oder durch Treffen zeitlicher Absprachen, soweit noch nicht anderweitig geregelt * Berücksichtigung der Wechselwirkungen zu betrieblichen Tätigkeiten zwecks Vermeidung der Gefährdung von Dritten, soweit noch nicht anderweitig geregelt * Mitwirken bei der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der verschiedenen Unternehmen mit dem Baustelleneinrichtungsplan * Anpassen des SiGe - Planes und Bekanntmachen des aktualisierten SiGe - Planes bei allen an der Baustelle Beteiligten * Mitwirken bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes; erforderlichenfalls Hinwirken auf Anpassungen; Bekanntmachen der Anpassungen * Festlegen von Meldepflichten an den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, z.B. für den Beginn besonders gefährlicher Arbeiten * Koordinieren verschiedener Gewerke auf der Baustelle hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz durch planmäßige Organisation des Zusammenwirkens und Sicherstellen der gegenseitigen Information gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätiger Unternehmen * Organisation, Vorbereitung, Durchführung, Leitung, Ausführung von regelmäßigen Sicherheitsbesprechungen und -begehungen in Abstimmung mit der Bauleitung; Überwachung der Mängelbeseitigung * Bei den Begehungen in angemessenen, regelmäßigen Zeitabständen: * Fortführen und Abschließen der Unterlage für die sichere Durchführung von Instandhaltungs-Arbeiten durch Sammlung der Beiträge von Architekten, Planern, Bauleitern, Lieferfirmen (z. B. Wartungsanweisungen) |
[zurück] |